Das Agglomerationsprogramm ist ein innovatives Instrument der Schweizer Raumentwicklungspolitik. Es zeigt auf, wie Siedlungsentwicklung und Verkehr wirkungsvoll aufeinander abgestimmt werden können – unter Berücksichtigung der Landschaft. Es sollen gemeinde-, kantons- und landesübergreifend die Verkehrssysteme der Agglomerationen verbessert und die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung besser koordiniert werden. Der schweizerische Bund beteiligt sich über das Agglomerationsprogramm finanziell an Massnahmen für verkehrliche Infrastrukturen.
Weiterführende Informationen:
Das Agglomerationsprogramm wird in Generationen erarbeitet. Alle vier Jahre kann eine neue Generation eingereicht werden. Wichtig ist der rote Faden und die Kohärenz zwischen den einzelnen Generationen.
Die Agglomeration Rheintal hat in der 4. Generation ein erfolgreiches Agglomerationsprogramm eingereicht. Zurzeit läuft die Erarbeitung der 5. Programmgeneration.
Die Agglomeration Rheintal reicht im Juni 2025 das länderverbindende Agglomerationsprogramm Rheintal 5. Generation (AP5) beim schweizerischen Bund ein. Auf gut 500 Seiten präsentiert sich die Entwicklungsvision für das Rheintal und liefert Strategien und Massnahmen für eine bessere Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Landschaft. Für den Ausbau notwendiger Verkehrsinfrastrukturen beantragt die Agglomeration beim schweizerischen Bund ein Massnahmenpaket mit über 52 Massnahmen und einem Investitionsvolumen von knapp 109 Millionen Franken.
Das AP5 fokussiert auf die Innenentwicklung urbaner Räume, ein umfassendes Klimawandelanpassungskonzept sowie eine aktualisierte Schwachstellenanalyse im Fussverkehr. Die zukünftige Siedlungsentwicklung erfolgt primär innerhalb bestehender Strukturen. Öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr sollen gestärkt, Verkehrssicherheit durch gezielte Anreize und Einschränkungen verbessert werden.
Das eingereichte Programm wird durch das zuständige Bundesamt geprüft und dem Parlament zum Beschluss vorgelegt. Diese Entscheidung ist in der zweiten Jahreshälfte 2027 zu erwarten.
Die zur Mitfinanzierung eingegebenen Massnahmen müssen 2028–2032 umgesetzt werden.
Die Agglomeration Rheintal erarbeitet das AP5 seit 2022. Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit sind folgende Vertiefungen:
Die Erarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Vereinsmitgliedern (Gemeinden, Kanton und Land). Folgende Schritte sind vorgesehen:
Das eingereichte Programm wird anschliessend durch das zuständige Bundesamt geprüft und dem Parlament zum Beschluss vorgelegt. Diese Entscheidung ist in der zweiten Jahreshälfte 2027 zu erwarten.
Die eingegebenen Massnahmen müssen 2028–2032 umgesetzt werden.
Das Agglomerationsprogramm 4. Generation ist das erste Rheintaler Agglomerationsprogramm, das vom schweizerischen Bund unterstützt wird. Das AP4 wurde in einem gemeinsamen grenzübergreifenden Prozess über mehrere Jahre erarbeitet.
Die Agglomeration Rheintal hat für den Ausbau notwendiger Verkehrsinfrastrukturen beim schweizerischen Bund ein Massnahmenpaket eingereicht. Kurzfristig (zwischen 2024–2028) realisiert werden sollen 3 Einzelmassnahmen (Investitionskosten über 5 Mio. Franken) und rund 60 Pauschalmassnahmen (Investitionskosten pro Massnahme unter 5 Mio. Franken) mit einem gesamten Investitionsvolumen von rund 79 Mio. Franken. Der schweizerische Bund beteiligt sich mit rund 23.6 Millionen Franken an der Realisierung dieser Vorhaben.
Dabei liegt der Fokus auf Massnahmen im Bereich Fuss- und Veloverkehr und bei der Aufwertung Hauptstrassen entlang der Dörfer und Städte (Lebensadern). Sichere Strassenräume und Infrastruktur stehen dabei im Mittelpunkt. Besondere Strahlkraft haben zwei den Rhein querende Schlüsselprojekte, nämlich je eine neue Fuss- und Velobrücke zwischen Au und Lustenau sowie zwischen Widnau und Diepoldsau. Ebenfalls sind kurzfristig realisierbare Massnahmen im öffentlichen Verkehr geplant.