FAQs

Radio FAQ’s

Wie geht man im Agglomerationsprogramm 5. Generation mit dem Klimawandel um?

Wer trägt die Umsetzungsverantwortung bei der Errichtung einer Landesradroute in Vorarlberg?

Was passiert, wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden? Gibt es Nachfristen?

Was passiert, wenn sich eine Maßnahme in einer Gemeinde ändern sollte?

Projekte im B und C-Horizont: Welche Unterlagen und Zusagen sind hierfür notwendig und müssen vorgelegt werden?

Können Pläne nach Einreichung verändert oder adaptiert werden oder muss das Projekt 1:1 wie eingereicht umgesetzt werden?

Bis wann sind Planunterlagen final vorzulegen und wie lange besteht Zeit, diese ggf. zu erstellen oder erstellen zu lassen?

Wie muss die Bau- und Finanzreife der Massnahmen sein?

Wie muss der Planungsstand bei den Massnahmen sein?

Welche Unterlagen sind notwendig?

In welcher Planungstiefe muss ein Projekt ausgearbeitet sein, um in einem Massnahmenpaket mit pauschalen Bundesbeiträgen berücksichtigt zu werden?

Ab wann können Infrastrukturprojekte aus dem Agglomerationsprogramm umgesetzt (gebaut) werden?

Wann darf die Gemeinde eine Infrastruktur-Maßnahme, die im Agglomerationsprogramm verankert ist, umsetzen?

Dürfen andere Maßnahmen aus den Teilstrategien Siedlung und Landschaft ohne Finanzierungsvereinbarung umgesetzt werden?

Können Kosten für Wettbewerbe, Variantenstudien, etc. nachträglich eingereicht werden?

Wie ist der Verteilschlüssel für die Maßnahmen-Finanzierung in Vorarlberg geplant?

Wie hoch ist der Beitragssatz?

Können Pläne nach Einreichung verändert oder adaptiert werden oder muss das Projekt 1:1 wie eingereicht umgesetzt werden?

Weshalb werden werksgebundene Beiträge nicht im Kostenteiler aufgeführt?

Wie verbindlich sind Kostenteilungen mit Gemeinden oder Dritten zu vereinbaren?

Wie kann damit umgegangen werden? Kann eine Zusage „vorbehaltlich budgetärer Möglichkeiten“ ggf. ausreichen?

Können Pläne nach Einreichung verändert oder adaptiert werden oder muss das Projekt 1:1 wie eingereicht umgesetzt werden?

Bis wann sind Planunterlagen final vorzulegen und wie lange besteht Zeit, diese ggf. zu erstellen oder erstellen zu lassen?

Bis wann sind Finanzierungszusagen und Kostenteilungen vorzulegen?

Wie muss die Bau- und Finanzreife der Massnahmen sein?

Wie lange darf der Bau einer Infrastrukturmaßnahme dauern?

Welche Unterlagen sin notwendig?

Bis wann erfolgt die Abrechnung mit dem Schweizer Bund?

Generationenkohärenz und Zeitplan innerhalb der Agglomerationsprogramme

Wie muss der Planungsstand bei den Massnahmen sein?

Wann darf die Gemeinde eine Infrastruktur-Maßnahme, die im Agglomerationsprogramm verankert ist, umsetzen?

Wer ist die Kontaktstelle bzw. Kontaktperson für die Finanzierungsvereinbarungen zwischen Gemeinde und Schweizer Bund sowie zwischen Land und Schweizer Bund?

Wer sind die Ansprechpersonen in der Gemeinde, dem Verein, beim Land und beim Kanton?

Was sind die Kriterien des Bundes zur Prüfung des Agglomerationsprogrammes?

Wie prüft der Schweizer Bund die ESPs (bzw. die nicht infrastrukturellen Maßnahmen)?

Was ist ein ESP?

Wie verbindlich sind die nicht-infrastrukturellen Massnahmen aus den Bereichen Siedlung und Landschaft?

Was bedeutet das Agglomerationsprogramm für die Gemeindeplanung?

Was bedeutet das Agglomerationsprogramm für die Landesraumplanung?

Was sind Vorleistungen?

Was sind eigene Leistungen (Eigenleistungen)?

Projekte im B und C-Horizont: Welche Unterlagen und Zusagen sind hierfür notwendig und müssen vorgelegt werden?

Was sind A-, B- und C-Massnahmen und was sind die Ausführungsfristen?

Wann darf die Gemeinde eine Infrastruktur-Maßnahme, die im Agglomerationsprogramm verankert ist, umsetzen?