Jetzt geht’s los! 23.6 Mio. Franken für die Agglomeration Rheintal

5. Dezember 2023

Im Paket für die Jahre 2024 bis 2028 in Höhe von insgesamt 1.6 Milliarden Franken sind auch Massnahmenbeiträge von 23.6 Mio. Franken für die Agglomeration Rheintal enthalten. Die beiden Kammern des Parlaments haben den Investitionsvorhaben von insgesamt 79 Mio. Franken zugestimmt und für die Agglo Rheintal die Beitragssumme von 23.6 Mio. Franken beschlossen.

Für den Ausbau notwendiger Verkehrsinfrastrukturen beantragte die Agglomeration Rheintal – der Zusammenschluss des Kantons St. Gallen, des Landes Vorarlberg und 23 Gemeinden auf beiden Seiten des Rheins – beim schweizerischen Bund ein Massnahmenpaket mit 3 Einzelmassnahmen (Investitionskosten pro Massnahme über 5 Mio. Franken) und rund 60 Pauschalmassnahmen (Investitionskosten jeweils unter 5 Mio. Franken). Das Investitionsvolumen beträgt rund 79 Mio. Franken. Das Parlament hat der Agglo Rheintal nun für den A-Horizont (Umsetzung zwischen 2024 – 2028) Beiträge in der Höhe von 23.6 Mio. Franken zugesprochen.

Bei den Infrastrukturmassnahmen der Agglo Rheintal liegt der Fokus auf kurzfristig realisierbaren Massnahmen im Bereich Fuss- und Veloverkehr und bei der Aufwertung der sogenannten Lebensadern (siedlungsorientierten Hauptstrassen). Zudem widmet sich das AP4 Rheintal kurzfristigen Massnahmen im öffentlichen Verkehr. Erwähnenswert sind insbesondere die neuen rheinquerenden Fuss- und Velobrücken zwischen Au und Lustenau sowie zwischen Widnau und Diepoldsau.

Langfristige Mobilitätslösungen

Längerfristig (B- und C-Horizont) sind nebst weiteren Massnahmen zur Aufwertung der Strassenräume und des Fuss- und Veloverkehrsnetzes grössere Optimierungen im öffentlichen Verkehr, Strassennetzergänzungen mit flankierenden Massnahmen und Verkehrsmanagementmassnahmen vorgesehen. Sie alle leisten ihren Beitrag zur künftigen Entwicklung des Rheintals. Dazu sieht das Agglomerationsprogramm 4. Generation für den B-Horizont (Umsetzung zwischen 2028 und 2032) Investitionen von knapp 60 Mio. Franken vor. Diese Massnahmen müssen für eine Mitfinanzierung durch den Bund im Rahmen einer nachfolgenden Agglomerationsprogramm-Generation noch weiterentwickelt werden. Die Weiterentwicklung betrifft vor allem ihre Bau- und Finanzreife oder das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Arbeitsprogramm – Terminplan

Die Massnahmen des AP4 müssen ab 2024 bis Ende 2028 umgesetzt werden. Verantwortlich für die Umsetzung sind Kanton St. Gallen, Land Vorarlberg und die Gemeinden im Perimeter des Vereins Agglomeration Rheintal.