Dürfen andere Maßnahmen aus den Teilstrategien Siedlung und Landschaft ohne Finanzierungsvereinbarung umgesetzt werden?
Können Pläne nach Einreichung verändert oder adaptiert werden oder muss das Projekt 1:1 wie eingereicht umgesetzt werden?
Wie kann damit umgegangen werden? Kann eine Zusage „vorbehaltlich budgetärer Möglichkeiten“ ggf. ausreichen?