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Themen: Maßnahmenfinanzierung

Dürfen andere Maßnahmen aus den Teilstrategien Siedlung und Landschaft ohne Finanzierungsvereinbarung umgesetzt werden?

Können Kosten für Wettbewerbe, Variantenstudien, etc. nachträglich eingereicht werden?

Wie ist der Verteilschlüssel für die Maßnahmen-Finanzierung in Vorarlberg geplant?

Wie hoch ist der Beitragssatz?

Können Pläne nach Einreichung verändert oder adaptiert werden oder muss das Projekt 1:1 wie eingereicht umgesetzt werden?

Weshalb werden werksgebundene Beiträge nicht im Kostenteiler aufgeführt?

Wie verbindlich sind Kostenteilungen mit Gemeinden oder Dritten zu vereinbaren?

Wie kann damit umgegangen werden? Kann eine Zusage „vorbehaltlich budgetärer Möglichkeiten“ ggf. ausreichen?

Bis wann sind Finanzierungszusagen und Kostenteilungen vorzulegen?

Wie muss die Bau- und Finanzreife der Massnahmen sein?

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Anschrift

Verein Agglomeration Rheintal
alte Landstrasse 106
9445 Rebstein

+41 (0)71 722 95 52
info@agglomeration-rheintal.org

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